Sachsen Vernetzt
 
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Information zur Schülerbeförderung

21.04.2020

Liebe Eltern und Kinder,

 

der ZVMS weist auf die Maskenpflicht bei der Schülerbeförderung im ÖPNV zur Notbetreuung und zur Wiederaufnahme des Unterrichts zunächst für die 4. Klassen hin. Etwas anders gilt nur für Personen oder Kinder, die hierzu nicht in der Lage sind, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen. Ob eine Schülerin oder ein Schüler in der Lage ist, eine Maske zu tragen- wobei ein einfacher Mund- Nasen- Schutz oder ein Schal oder Tuch ausreichend sind- obliegt dem Fahrpersonal vor Ort im Wege einer Einzelfallbetrachtung. 

 

Seitens des ZVMS wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Verletzung der Maskenpflicht kein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karola Bertram