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Schulöffnung ab 18.05.2020: Mitwirkung und Verantwortung der Eltern

11.05.2020

Liebe Eltern, 

 

zur Öffnung der Grundschule und der Wiederaufnahme des Unterrichts ab 18.05.2020 sind folgende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zwingend einzuhalten:

 

Das Betreten des Schulgebäudes für Eltern und andere Personen ist sowohl im Schul- als auch im Hortbereich nicht erlaubt.

 

Werden Kinder aus Schule oder Hort abgeholt, warten Sie im Außenbereich und tragen zwingend eine Mund- Nasen- Bedeckung.

 

Diese Festlegungen beruhen auf den Informationen zur Wiedereröffnung des Freistaates Sachsen vom 08.05.2020.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karola Bertram

Grundschule Mulda