Schulöffnung ab 18.05.2020: Mitwirkung und Verantwortung der Eltern
11.05.2020
Liebe Eltern,
zur Öffnung der Grundschule und der Wiederaufnahme des Unterrichts ab 18.05.2020 sind folgende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zwingend einzuhalten:
Das Betreten des Schulgebäudes für Eltern und andere Personen ist sowohl im Schul- als auch im Hortbereich nicht erlaubt.
Werden Kinder aus Schule oder Hort abgeholt, warten Sie im Außenbereich und tragen zwingend eine Mund- Nasen- Bedeckung.
Diese Festlegungen beruhen auf den Informationen zur Wiedereröffnung des Freistaates Sachsen vom 08.05.2020.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Bertram
Grundschule Mulda