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Änderung der Allgemeinverfügung zum Schulbesuch ab 18.05.2020

16.05.2020

Liebe Eltern,

 

lt. Änderung der Allgemeinverfügung vom 16.05.2020 sind Schüler von der Schulbesuchspflicht freizustellen, wenn Eltern gegenüber der Schulleitung schriftlich erklären, dass eine Beschulung in der Schule nicht stattfinden soll. Diese Schüler haben ihre Aufgaben in der häuslichen Lernzeit zu erledigen. Das gilt vom 18.05. bis zunächst 05.06.2020.

 

Es ist Ihnen also freigestellt, Ihr Kind zur Schule zu schicken. Sollten Sie Ihr Kind nicht zur Schule schicken, denken Sie bitte unbedingt an die Abmeldung in schriftlicher Form oder per E-Mail an und die Abmeldung des Essens. Im Fall der Abwesenheit erhalten Sie ab Montag Informationen zur Verteilung der Lernaufgaben.

 

Den heutigen Elternbrief des Staatsministers Herr Piwarz stelle ich Ihnen im Anhang zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karola Bertram