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Informationen zur Testung auf den Coronavirus

16.04.2021

 

Sehr geehrte Eltern,

 

leider muss ich Ihnen heute mitteilen, dass ich folgende Dienstanweisung des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) erhalten habe:

„Die vom LaSuB gelieferten Selbsttests sind grundsätzlich nur für die Selbsttestungen der Schüler unter Aufsicht der Lehrkräfte im Schulbereich vorgesehen.“

 

Laut Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 muss zweimal wöchentlich (montags und donnerstags) ein Test der Schule vorgelegt werden. Er darf nicht älter als drei Tage sein.

 

Sie und Ihre Kinder haben ab Montag, 19. April 2021, folgende Möglichkeiten:

 

  1. Sie geben Ihrem Kind den Nachweis über die Durchführung des Tests in einer dafür zuständigen Stelle (z. B. Apotheke) mit in die Schule.
  2. Sie erteilen eine qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttest zum Nachweis des SARS-CoV-2-Virus nach Anlage 2 zu dieser Verordnung. (Den Link finden Sie unterhalb des Elternbriefes.)
  3. Ihr Kind testet sich im Klassenverband in der Schule selbst. Ausreichende Tests stehen der Schule zur Verfügung. Eine Einwilligungserklärung Ihrerseits ist diesbezüglich notwendig. (Den Link finden Sie unterhalb des Elternbriefes.)
  4. Sie nehmen keine dieser drei Möglichkeiten in Betracht, dann bleibt Ihr Kind in häuslicher Lernzeit und besucht nicht die Schule. Die Übermittlung der wöchentlichen Lernaufgaben sprechen Sie mit dem Klassenlehrer ab.

Bitte teilen Sie uns in diesem Fall schriftlich mit, dass Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnimmt.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. K. Appelt

Schulleiterin