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Anspruch auf eventuelle Notbetreuung

24.11.2021

Sehr geehrte Eltern,


mit der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung (SchulKitaCoVO) vom 20. November 2021 haben im Falle einer teilweisen oder vollständigen Schließung von Grundschulen nur Personensorgeberechtigte, die bestimmten Berufsgruppen angehören, Anspruch auf Notbetreuung. 


Eine Auflistung der anspruchsberechtigten Berufsgruppen sowie das Antragsformular finden sie unter

https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html 


Mit freundlichen Grüßen
J. Keißner
(geschäftsführende Schulleiterin)