Sachsen Vernetzt
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Gültigkeit Nachweis Genesung von Covid-19-Erkrankung

19.01.2022

Sehr geehrte Eltern,

 

wir machen auf die Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung aufmerksam, wonach Nachweise zur Genesung von Covid-19-Erkrankungen nur noch 90 Tage gültig sind. 

 

Ab Tag 91 ist die Teilnahme an den Testungen oder das Vorlegen anerkannter Ersatznachweise notwendig. 

 

Grundsätzlich wird allen (auch Genesenen) die Teilnahme an der Testung empfohlen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

J. Keißner

(geschäftsführende Schulleiterin)