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Grundschule Mulda

Vorschaubild Grundschule Mulda

Schulleiterin: J. Keißner

Straße zum Neubaugebiet 11
09619 Mulda/Sa.

(037320) 1695
(037320) 80748

E-Mail:
Homepage: www.grundschule-mulda.de

Vorschaubild Grundschule Mulda

Schule mit Ganztagsangeboten

 

Das Schulgebäude bietet

  • geräumige Klassenzimmer
  • Fachkabinette
  • individuelle Förderräume
  • Speiseraum
  • Lehrküche
  • Aula
  • Bücherei

 

Qualität:

  • kooperative Zusammenarbeit mit Eltern
  • gemeinsam lernen und leben
  • Vorschulangebote
  • integrativer Unterricht

Hortbetreuung und -angebote im Schulgebäude

Kontakt:
Tel.: 037320 / 809800
Fax: 037320 / 809799

 

Im unmittelbaren Umfeld der Schule befinden sich

  • Bolzplatz für eine bewegte Pause
  • Grünflächen & Bänke
  • Pausenhof
  • Kinderspielplatz

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Aktuelle Meldungen

Streik im öffentlichen Personenverkehr 29.02./01.03.2024

(27.02.2024)

Liebe Eltern,

am Donnerstag (29. Februar) und Freitag (1. März) kommt es erneut zu Einschränkungen im Nahverkehr. 

Auch das REGIOBUS-Unternehmen ist vom Streik betroffen, was massive Auswirkungen auf den gesamten Linienverkehr, insbesondere auf den Berufs- und Schülerverkehr haben wird.

Die Fahrten durch das Busunternehmen Zacharias entfallen ebenfalls.

 

Unsere Schule bietet regulär Präsenzunterricht an. Bitte organisieren Sie nach Möglichkeit des Schulbesuches Ihrer Kinder.

 

Für Kinder, die auf Grund fehlender Schulbusbeförderung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden Lernaufgaben über Lernsax zur Verfügung gestellt.

Bitte melden Sie Ihr Kind in diesem Fall unbedingt telefonisch ab.
 

Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 10.12.2021

(13.12.2021)

Sehr geehrte Eltern,


am 10.12.2021 wurde eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung (SchulKitaCoVo) beschlossen. Diese gilt bis zum 09.01.2022.


Nach wie vor befinden sich die Grundschulen im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Klassen und festen Bezugspersonen in festgelegten Räumen und Bereichen.


Weiterhin besteht die Möglichkeit das eigene Kind von der Präsenzbeschulung schriftlich abzumelden. Bereits von uns schriftlich bestätigte Abmeldungen durch die Verordnung vom 26.November 2021 gelten als Abmeldung fort. Alle Abmeldungen werden mit dem Außerkrafttreten der Verordnung unwirksam. Für von der Präsenzbeschulung befreite Kinder gilt die Anordnung häuslicher Lernzeit. Dabei besteht jedoch kein Anspruch auf häusliche Beschulung durch die Lehrkräfte.


Bestehen bleibt auch die dreimalige Testung pro Woche im Abstand von zwei Tagen. Es wird Genesenen und Geimpften empfohlen, an diesen teilzunehmen. Die Schule ist befugt dem Gesundheitsamt positive Testergebnisse zu melden. 


Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske). Während der in festen Gruppen und in festen Arealen stattfindenden Hofpause sowie in den Unterrichtsräumen besteht für die Kinder, das schulische Personal und die Horterzieher keine Pflicht zum Tragen der MN-Bedeckung.


Nach Betreten des Schulhauses sind alle angehalten, gründlich Hände zu waschen oder zu desinfizieren. 


Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss wird gründlich gelüftet. Die regelmäßigen Lüftungen während des Unterrichts werden mit Bewegungspausen kombiniert. Auch darf sich Ihr Kind gern einen Pullover oder eine Strickjacke für den Klassenraum mitbringen.

 

Mit freundlichen Grüßen


J. Keißner
(geschäftsführende Schulleiterin)

Informationen zu Krankmeldungen

(01.09.2021)

Informationen zu Krankmeldungen

 

Werte Eltern,

gemäß der Schulbesuchsordnung (SBO) § 2 ist die Schule unverzüglich über das Fernbleiben Ihres Kindes fernmündlich unter Angabe des Grundes bis 8.30 Uhr zu informieren.

Scheuen Sie sich nicht auf unseren Anrufbeantworter zu sprechen. 

Eine schriftliche Entschuldigung ist zeitnah nachzureichen. (Ein Muster finden Sie unten beigefügt.)

Bei einem Krankheitsverlauf von mehr als fünf Tagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

 

[Muster Krankschreibung]

[Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen]