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Informationen zur Maskenpflicht auf dem Schulgelände und weiterer Hygienemaßnahmen

27.08.2020

Liebe Eltern,

 

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie weiterhin dazu verpflichtet sind, auf dem Schulgelände eine Maske zu tragen.

Dies ist in der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs in Schulen vom 13. August 2020 geregelt.

Das Betreten des Schulhauses bleibt, zu Ihrem und Unserem Schutz, nur in vorher vereinbarten Fällen (z.B. Elterngespräch, Elternabend) gestattet.

Bitte achten Sie auf dem Schulgelände auf ausreichend Abstand zwischen Personen und die gängigen Hygienemaßnahmen.

Beim Betreten des Schulhauses sind sich die Hände gründlich zu waschen oder mit einem zumindest begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.

Einrichtungsfremde Personen, die sich länger als fünfzehn Minuten im Schulgebäude aufgehalten haben, müssen sich in eine Liste eintragen. Diese liegt vor dem Sekretariat aus und dient der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!