Sachsen Vernetzt
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Informationen zu Krankmeldungen

01.09.2021

Informationen zu Krankmeldungen

 

Werte Eltern,

gemäß der Schulbesuchsordnung (SBO) § 2 ist die Schule unverzüglich über das Fernbleiben Ihres Kindes fernmündlich unter Angabe des Grundes bis 8.30 Uhr zu informieren.

Scheuen Sie sich nicht auf unseren Anrufbeantworter zu sprechen. 

Eine schriftliche Entschuldigung ist zeitnah nachzureichen. (Ein Muster finden Sie unten beigefügt.)

Bei einem Krankheitsverlauf von mehr als fünf Tagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.