Informationen zu Krankmeldungen
01.09.2021
Informationen zu Krankmeldungen
Werte Eltern,
gemäß der Schulbesuchsordnung (SBO) § 2 ist die Schule unverzüglich über das Fernbleiben Ihres Kindes fernmündlich unter Angabe des Grundes bis 8.30 Uhr zu informieren.
Scheuen Sie sich nicht auf unseren Anrufbeantworter zu sprechen.
Eine schriftliche Entschuldigung ist zeitnah nachzureichen. (Ein Muster finden Sie unten beigefügt.)
Bei einem Krankheitsverlauf von mehr als fünf Tagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Weitere Informationen: