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Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 10.12.2021

13.12.2021

Sehr geehrte Eltern,


am 10.12.2021 wurde eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung (SchulKitaCoVo) beschlossen. Diese gilt bis zum 09.01.2022.


Nach wie vor befinden sich die Grundschulen im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Klassen und festen Bezugspersonen in festgelegten Räumen und Bereichen.


Weiterhin besteht die Möglichkeit das eigene Kind von der Präsenzbeschulung schriftlich abzumelden. Bereits von uns schriftlich bestätigte Abmeldungen durch die Verordnung vom 26.November 2021 gelten als Abmeldung fort. Alle Abmeldungen werden mit dem Außerkrafttreten der Verordnung unwirksam. Für von der Präsenzbeschulung befreite Kinder gilt die Anordnung häuslicher Lernzeit. Dabei besteht jedoch kein Anspruch auf häusliche Beschulung durch die Lehrkräfte.


Bestehen bleibt auch die dreimalige Testung pro Woche im Abstand von zwei Tagen. Es wird Genesenen und Geimpften empfohlen, an diesen teilzunehmen. Die Schule ist befugt dem Gesundheitsamt positive Testergebnisse zu melden. 


Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske). Während der in festen Gruppen und in festen Arealen stattfindenden Hofpause sowie in den Unterrichtsräumen besteht für die Kinder, das schulische Personal und die Horterzieher keine Pflicht zum Tragen der MN-Bedeckung.


Nach Betreten des Schulhauses sind alle angehalten, gründlich Hände zu waschen oder zu desinfizieren. 


Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss wird gründlich gelüftet. Die regelmäßigen Lüftungen während des Unterrichts werden mit Bewegungspausen kombiniert. Auch darf sich Ihr Kind gern einen Pullover oder eine Strickjacke für den Klassenraum mitbringen.

 

Mit freundlichen Grüßen


J. Keißner
(geschäftsführende Schulleiterin)